Raum für Verbesserungen beim Entwurf für ein Bayerisches Digitalgesetz 19.04.202224.05.2022 Foto: Benjamin Adjei (links) und Mathias Schindler von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (rechts) Auf Initiative von uns GRÜNEN hat im Bayerischen Landtag am 17. März 2022 eine parlamentarische Anhörung mit Expert*innen stattgefunden. Hier konnten diese zum Entwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Digitalgesetz Stellung beziehen. Danach standen sie den Abgeordneten des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung mit ihrer Expertise für Fragen zur Verfügung. Hier wurden zentrale Gesichtspunkte mit Hilfe der Expert*innen von verschiedenen Seiten beleuchtet, an manchen Stellen schmeichelnd, aber oft auch kritisch. Was ist gelungen? Herr Prof. Dr. Dirk Heckmann, am Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung der TU München tätig, lobte den Gesetzentwurf, genauso wie Frau Prof. Dr. Ulrike Lechner, sie ist Inhaberin des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik an der Universität der Bundeswehr München. Herr Heckmann hat die Bedeutung des Gesetzes für eine Modernisierung in Bayern, Frau Lechner die Rolle der Verwaltung in einer Demokratie, betont. Jedoch kam das Lob nicht unerwartet angesichts der Tatsache, dass beide von der CSU benannt wurden. Wo gibt es Verbesserungsbedarf? Kritische Worte kamen von Herrn Mathias Schindler, Rechercheur und Wissensmanager des Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., denn laut seiner Expertise weist der Gesetzentwurf einige Lücken auf. So wären manche Stellen einfach nur ein Platzhalter für zukünftige Regelungen. Ein Beispiel dafür ist Open Data, das zum Großteil einfach weiter in die Zukunft verschoben wird. Des Weiteren gilt es laut Herrn Schindler zu beachten, dass Open Source-Lizenzen bei Software stärker bevorzugt werden sollten. Bezüglich der Rolle der Kommunen hat Herr Bernd Buckenhofer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bayerischen Städtetags, vor allem deren große Bedeutung betont, da sie beim Kontakt zu Bürger*innen an vorderster Front stehen. Hier sind die Vorgaben laut Herrn Buckenhofer zu ungenau, vor allem bei der Finanzierung. Wo steht man als Bürger*in in rechtlicher Hinsicht, wenn es um digitale Grundrechte geht? Wie kann man jene auch einklagen, wenn sie verwehrt oder verletzt werden? Diese Fragen stellte Herr Prof. Dr. Wilfried Bernhardt vom LOAD e.V., Verein für liberale Netzpolitik, da laut seiner Ansicht diese Fragen im Gesetzentwurf zu ungenau definiert sind. Den besonderen Stellenwert der Wirtschaft in der Verwaltung brachte Frau Christine Völzow, Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., zum Ausdruck, da nicht nur Bürger*innen von einer digitalen Verwaltung profitieren würden, sondern auch Unternehmen. Prof. Philipp Otto, Direktor des Think Tank iRights.Lab, hob – ähnlich wie Matthias Schindler – hervor, dass Open Source kein nice-to-have ist, sondern dass bei öffentlichen Geldern Public Money Public Code gelten sollte. Nachdem die Expert*innen ihre Statements den Abgeordneten vorgestellt haben, durften die Mitglieder des Ausschusses Fragen stellen. Diese bezogen sich auf viele verschiedene Bereiche, von Fragen über Barrierefreiheit, das Miteinbeziehen von Kommunen oder Teilhaberechte. Ein großes Thema war neben IT-Sicherheit auch Transparenz, so forderte zum Beispiel Mathias Schindler ein Transparenzgesetz. Nur mit Transparenz kann ein „Open Government“ entstehen. Bilanz der Expert*innen-Anhörung Durch die Anhörung der Expert*innen wurde definitiv die Notwendigkeit eines Digitalgesetztes unterstrichen. Neben Lob für das Bayerische Digitalgesetz konnte man jedoch durchaus erkennen, dass es noch sehr viele Baustellen gibt, für die noch Lösungen gefunden werden müssen. Im Ausschuss werden die verschiedenen Themenbereiche, die die Expert*innen aufgeführt haben, diskutiert und weiter ausgearbeitet. Es stellt sich nur die finale Frage, ob die Kritikpunkte der Expert*innen auch auf ein offenes Ohr der Regierungsfraktionen treffen werden. Änderungsanträge – was muss passieren? Wir haben besonders bei den Aspekten Transparenz und Open-Government, bei der Barrierefreiheit sowie bei der konkreten Umsetzung des Gesetzes Probleme gesehen und daher Änderungsanträge gestellt, die ihr hier abrufen könnt: Änderungsantrag Transparenz und Open-GovernmentÄnderungsantrag BarrierefreiheitÄnderungsantrag Umsetzung und Konkretisierung