1. Lesung Gesetzentwurf Verfassungsschutzgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Verfassungsschutzgesetzes auf Bundesebene für verfassungswidrig erklärt. Das ist ein ganz großartiger Erfolg für die Rechte der Bürger*innen und eine schallende Ohrfeige für die Sicherheitspolitik der CSU, sowohl auf Bundesebene aber eben auch hier auf Landesebene. Das bayerische Innenministerium muss nun nachbessern. Ob die Änderungen jetzt den vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen ausreichen, wage ich zu bezweifeln. Zudem sind noch viele weitere Punkte in dem Gesetz äußerst fragwürdig. Ihr findet diese alle in meiner Rede.